Steuerfallen im Geschäftsalltag – Geschenke- und Bewirtungs-Richtlinien auf dem Prüfstand

​Quelle: Compliance-Berater, 10/2014
 
Alle Jahre wieder, kommt das Christuskind … und zahlreiche Mitarbeiter, die ihren Vorgesetzten Einladungen zu Veranstaltungen vorzeigen, um sich die Teilnahme genehmigen zu lassen. Doch ist das wirklich nötig? Kann und sollte nicht jeder Mitarbeiter selbst entscheiden können, welche Veranstaltung er besucht, von wem er sich einladen lässt und einfach eine hochpreisige Verköstigung genießen? Mitnichten! Dieses Geschäftsgebaren ist nicht mehr zeitgemäß und birgt zahlreiche Fallen, in die man keinesfalls achtlos tappen sollte. Gerade bei der Annahme von Geschenken und bei der Bewirtung sind einige steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Anhand eines Beispiels aus der Rechtsprechung wird aufgezeigt, welche steuerlichen, aber auch strafrechtlichen Probleme in einer simplen Einladung versteckt liegen können.
 
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