Singapur zieht die Zügel an

Singapur ist nach wie vor einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte in Asien. Der prosperierende Stadtstaat zieht inbesondere viele Expatriates an, die auf Basis eines Arbeitsvisums tätig sind. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Visa-Formen und informiert zugleich über die teilweise erheblich verschärften Antragsvoraussetzungen.
 

Employment Pass (EP)

Das wichtigste Visum für westliche ausländische Arbeitskräfte ist der Employment Pass oder kurz EP. Der EP ist in verschiedenen Stufen erhältlich sowie arbeitgebergebunden und wird bei einem Erstantrag in der Regel für 2 Jahre und bei Folgeanträgen für 3 Jahre ausgestellt. Welchen EP man erhält, richtet sich primär nach dem monatlichen Grundgehalt.
  
 

Während P1 und P2 die klassischen EPs darstellen, richtet sich Q1 insbesondere an junge, hochqualifizierte Absolventen. Die verschiedenen Stufen haben insbesondere Auswirkungen auf die Privilegien des EP-Inhabers (siehe Angehörigenvisa). Zum Jahresbeginn 2012 wurde die Schwelle für den P2-Pass von 4.000 Singapur-Dollar um 12,5 Prozent auf 4.500 Singapur-Dollar angehoben. Für den Q1-Pass waren bislang 2.800 Singapur-Dollar ausreichend, sodass die Anhebung auf 3.000 Singapur-Dollar immerhin einen Sprung um über 7 Prozent bedeutet. Für ausländische Arbeitnehmer in den niedrigen bis mittleren Einkommensregionen bedeutet dies eine spürbare Verschärfung ihrer Aufenthaltssituation.
 

Personalised Employment Pass (PEP)

Eine Sonderform des EP stellt der personalisierte EP – der PEP – dar. Der primäre Vorteil gegenüber dem „normalen” EP besteht darin, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechseln kann, ohne einen neuen EP beantragen zu müssen. Seit 1. Dezember 2012 gelten auch für den PEP verschärfte Bedingungen. Während ein PEP bislang für 5 Jahre erteilt wurde, beträgt seine Geltungsdauer nunmehr nur noch 3 Jahre (wie für einen EP). Das notwendige Jahresgehalt (bisher 34.000 Singapur-Dollar) wurde mehr als vervierfacht, sodass man künftig 144.000 Singapur-Dollar (entspricht 12.000 Singapur-Dollar/Monat) verdienen muss, um einen PEP zu erhalten. Das bedeutet, dass Normal- und Niedrigverdiener bei einem Wechsel des Arbeitgebers jedenfalls eine neue Arbeitsgenehmigung beantragen müssen, wodurch die Behörden den Aufenthalt ausländischer Arbeitnehmer noch feiner steuern können als bisher. 
 

Angehörigenvisa

Während Inhaber aller EP-Stufen für Kinder und Ehegatten einen Dependendant’s Pass beantragen können, kommt für Lebensgefährten, Eltern, Schwiegereltern und andere Angehörige nur ein Long Term Visit Pass infrage, der lediglich eine Aufenthalts-, aber keine Arbeitsgenehmigung enthält. Hier gab es zum 1. September 2012 folgende Änderungen: Bisher durften P1- und P2-Inhaber sowohl ihre Eltern als auch ihre Schwiegereltern über einen Long Term Visit Pass sponsern. Diese Möglichkeit ist für Schwiegereltern nunmehr vollständig gestrichen worden. Um seine eigenen Eltern in Singapur sponsern zu können, muss man künftig P1-Inhaber sein. 
 

Studentenvisum (WHP)

Auch im Bereich der Studentenvisa gab es drastische Verschärfungen. Während bisher nahezu jeder deutsche Student oder auch Rechtsreferendar unter 30 Jahren einen 6-monatigen Work-Holiday-Pass (WHP) erhalten konnte, wird dieser seit Dezember 2012 nur noch an Studenten sogenannter „Elitehochschulen” vergeben. In Deutschland sind dies aktuell folgende Universitäten und Hochschulen: München, Göttingen, Heidelberg, HU Berlin, FU Berlin, TU München, Freiburg, Karlsruhe (KIT), Bonn, RTWH Aachen, Frankfurt, Tübingen, Münster, Hamburg, Mainz, Köln, Kiel, Würzburg. Doch auch die Studenten dieser 18 Hochschulen müssen sich auf eine weitere Beschränkung einstellen: Das Höchstalter für den WHP wurde auf 25 Jahre herabgesetzt.
 

Training Employment Pass (TEP)

Der TEP ist eine weitere Visumsvariante für ausländische Praktikanten. Das bisher erforderliche Mindestmonatsgehalt von 2.800 Singapur-Dollar wurde seit Juli 2012 auf 3.000 Singapur-Dollar erhöht. Die Geltungsdauer des TEP wurde von 6 Monaten auf 3 Monate reduziert.
 

Permanent Resident

Wer sich entschließt, langfristig in Singapur zu bleiben, kann den Status des Permanent Resident (PR) beantragen, der in der Regel jeweils für 5 Jahre gewährt wird. PRs müssen in den Central Provident Fund (Art Sozialversicherung) einzahlen und deren Söhne, die auch PRs sind, sind in Singapur wehrpflichtig. Manche Restriktionen beim Erwerb von Immobilien gelten nicht für PRs, doch seit 13. Januar 2013 müssen auch PRs die Additional Buyer’s Stamp Duty bezahlen.

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