Kopierte oder eingescannte Unterschrift genügt nicht

Vergabekammer Bund zur Übergangsregelung bei elektronischer Vergabe

von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 28 vom 13. Juli 2018, Seite 20
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der VOB/A-EU hat ein Bauunternehmer gegen den Ausschluss seines Angebots wegen der Nichtbeachtung der vorgegebenen Schriftform um Rechtsschutz bei der Vergabekammer Bund (Beschluss vom 17. Januar 2018 – VK 2-154/17) ersucht. Ohne Erfolg. Das Angebot war nach § 16 EU Nr. 2 VOB/A zwingend auszuschließen, weil es nicht der von der Vergabestelle geforderten Schriftform nach § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/A entsprach.

Wir beraten Sie gern!

Kontakt

Contact Person Picture

Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3556

Anfrage senden

Profil

Bleiben Sie informiert!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu