Diese Gesetze gewährleisten die Umsetzung angemessener organisatorischer technischer Vorkehrungen, sowie die Meldepflicht für IT-Vorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Für Sie, als Betreiber Kritischer Infrastrukturen bedeutet das, dass Sie spezielle Pflichten erfüllen müssen. Gleichzeitig haben Sie aber auch Rechte, die sich aus den §§ 3 Absatz 3 und 8b Absatz 2 Nummer 4 BSIG ergeben. Sie beinhalten insbesondere die privilegierte Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen zu „Kritischen Gefährdungen und Lagebildern” durch das BSI.
Die Implementierung eines Information Security Management System (ISMS) unterstützt Sie maßgeblich dabei Ihre Pflichten als Betreiber einer Kritischen Infrastruktur zu erfüllen. Dadurch werden neben IT-technischen Aspekten auch die anderen wesentlichen Einflussfaktoren auf die Informationssicherheit adäquat berücksichtigt, u.a. die organisatorische und personelle, aber auch die physische Sicherheit. Ein solches ISMS kann sich an gängigen Normen und Standards orientieren, z.B. der DIN ISO/IEC27001 oder dem IT-Grundschutz.
Das IDW entwickelte in Abstimmung mit dem BSI einen dazu passenden Fragenkatalog für die Durchführung der Prüfungen (IDW Prüfungshinweis PH 9.860.2). Eine so durchgeführte Prüfung der nach § 8a Abs. 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen kann als Angemessenheitsprüfung oder zusätzlich als Wirksamkeitsprüfung erfolgen. Die Durchführung von Wirksamkeitsprüfungen sind gemäß der Orientierungshilfe des BSI notwendig, um die Erfüllung der Anforderungen aus § 8a Abs. 1 BSIG durch ein Nachweisdokument belegen zu können.Die Erbringung der Prüfungsleistung erfolgt in mehreren Schritten:
Natürlich ist es möglich sich externer Branchenexperten zu bedienen. Wir und auch unsere Mandanten haben allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Branchenexpertise direkt im Team ein unermesslicher Vorteil ist: mit Augenmaß interpretieren, die möglichen Gefährdungen für die kritische Dienstleistung richtig einschätzen oder auch einfach nur Handlungsempfehlungen auf Basis unserer Erfahrungen bei anderen Mandanten geben.
Jürgen Schwestka
Diplom-Kaufmann, CISA, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter, Zertifizierter IT-Security-Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager
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Falk Hofmann
ISO/IEC27001/KRITIS -Auditor
Frank Reutter
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CISA