Der Bedarf der Geschäftsleitungen, ein eigenständiges Urteil über die IT-Systeme zu erhalten wächst kontinuierlich. Insbesondere vor dem Hintergrund, der wachsenden Gefährdungslage sowie der Abhängigkeit von IT-Systemen. Wir verfügen mit dem Prüfungsstandard IDW PS 860 „IT-Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung” über ein Vorgehensmodell, dass einen hohen Qualitätsstandard fordert. Durch den Standard wird ein konkreter Rahmen vorgegeben, was zu einer besseren Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse für Dritte führt.Als Ergänzung zum Prüfungsstandard IDW PS 860 wurden weitere Prüfungshinweise entwickelt, die die Anwendung der Grundsätze der Verlautbarung in Bezug auf die Prüfung einzelner IT-gestützter Prozesse und Verfahren konkretisieren.
Neben den vorgenannten Prüfungshinweisen kann der Prüfungsstandard aber auch für andere Themen genutzt werden und so auf die meisten Fragestellungen angepasst und Individuell zugeschnitten werden. Beim IDW PS 860 wird zwischen einer Prüfung der Angemessenheit des Kontrollsystems (es wird nur die Kontrollbeschreibung und die Einrichtung der Kontrollen geprüft) und einer Prüfung der Wirksamkeit des Kontrollsystems (es wird über einen Zeitraum geprüft, ob die Kontrollen wirksam durchgeführt wurden) unterschieden.
Wir verfügen über zahlreiche IT-Spezialisten, die über eine Bescheinigung der geforderten Expertise für Prüfungen nach § 8a BSIG verfügen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Teams, die sich auf die folgenden Sektoren spezialisiert haben und entsprechendes Spezialwissen besitzen:
Im Rahmen der Prüfung soll nachgewiesen werden, dass Ihr Unternehmen alle Prüfkriterien zur Sicherstellung der kritischen Dienstleistung erfüllt. Dabei verwendet Rödl & Partner den Prüfkriterienkatalog des IDW PH 9.860.3 des Instituts der Wirtschaftsprüfer, der in Zusammenarbeit mit dem BSI erstellt wurde und branchenübergreifend angewendet werden kann.
Im Rahmen der Prüfung nehmen wir den Ist-Zustand auf und prüfen ihn auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Anforderungen aus den GoBD. Das IDW entwickelt auf Basis der GoBD ein Anforderungskatalog zur Prüfung der GoBD-Konformität. Anhand unserer Erfahrung in vergleichbaren Projekten können wir Ihnen pragmatische Handlungsempfehlungen zur gesetzeskonformen Umsetzung aussprechen. Gern bestätigen wir Ihnen im Rahmen der Berichterstattung die Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben.
Frank Reutter
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CISA
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Jürgen Schwestka
Diplom-Kaufmann, CISA, Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter, Zertifizierter IT-Security-Auditor, IT-Auditor IDW, Zertifizierter Business Continuity Manager
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